Leuchtstofflampen Verbot - Das schrittweise Aus für Leuchtstofflampen
Das Inverkehrbringen verschiedener Leuchtstofflampen wurde im Jahresverlauf 2023 verboten.
Die EU hat Ende 2021 die RoHs-Richtlinie überarbeitet – mit Auswirkungen auf das Jahr 2023. Die Richtlinie für RoHS (Restriction of Hazardous Substances) regelt u. a. die Verwendung von Quecksilber und anderen umweltschädlichen Stoffen in Leuchtmitteln. Dies betrifft in diesem Fall die Leuchtstoffröhren T5 und T8 und die CFLni Lampen.
Die Halogen Pins G4, GY6.35 und G9 werden anschließend nach der Ökodesign-Richtlinie verboten.
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... Oder gleich Umrüsten auf die entsprechende LED Röhre:
Was regelt die RoHS?
Das Kürzel RoHS steht für Restriction of Hazardous Substances. Die EU-Richtlinie regelt u. a. die Verwendung von Quecksilber und anderen umweltschädlichen Stoffen in Leuchtmitteln. Im Frühjahr 2022 hat die EU die Richtlinie neu überarbeitet, was Folgen für die nächsten Jahre hat. Das Inverkehrbringen verschiedener Leuchtstofflampen wurde im Jahresverlauf 2023 verboten.
Für welche Leuchtmittel gilt das Verbot?
Das stufenweise in Kraft getretene Verbot betrifft Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstoffröhren in Ringform, die ab dem 25.02.2023 nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für lineare Leuchtstoffröhren (T5 und T8) gilt das Verbot ab dem 25.08.2023. Ab dem 01.09.2023 wird es auch ein Verbot für Halogenpins (G4, G9, GY6.35) geben. Eventuell vorhandene Lagerbestände dürfen auch noch nach Ablauf der angegebenen Daten abverkauft und verwendet werden.
Wie sollten Sie reagieren?
Ziel der RoHS-Richtline sind Umweltschutz und Energieeffizienz. Die meisten vom Verbot betroffenen Leuchtmittel lassen sich durch moderne LED-Lichttechnik austauschen – ggf. kann auch der Ersatz von Vorschaltgeräten notwendig sein. Conrad Electronic hält ein großes Portfolio an Lichttechnik bereit. Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu konkreten Alternativen für Ihre Anwendung. Beim Einsatz von Lampen für besondere Zwecke kann es sinnvoll sein, noch vor dem Verkaufsende einen kleinen Vorrat anzulegen. Die Erneuerung der Lichttechnik zahlt sich aufgrund des deutlich niedrigeren Stromverbrauchs sowie der langen Lebensdauer bereits mittelfristig aus.
Was ist bei der Entsorgung von Leuchtmitteln zu beachten?
Die vom Verbot betroffenen Leuchtmittel enthalten giftige Stoffe wie z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber etc. Daher gelten die Produkte als Sondermüll und dürfen nicht über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Die Leuchtmittel müssen bei Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Alternativ übernimmt auch der lokale Handel die umweltgerechte Entsorgung.
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