Ratgeber
Er findet sich in fast jeder Werkzeugtasche: der Phasenprüfer. Er sieht aus und lässt sich nutzen wie ein kleinkalibriger Schraubendreher. Der in der Regel glasklare Griff verrät aber eine weitere Eigenschaft – der Phasenprüfer kann über ein leuchtendes Lämpchen signalisieren, ob eine Leitung unter Spannung steht.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie ein Phasentester aufgebaut ist, wie er funktioniert und warum man ihm nicht immer blind vertrauen sollte.
Mit Phase wird umgangssprachlich der Außenleiter im Niederspannungsnetz bezeichnet, allgemein also die gegenüber dem Erdpotential unter Spannung stehende Ader. Die Erdung erfolgt über den Neutralleiter sowie den Schutzleiter. Im einphasigen Haushaltstrom mit 230 Volt sind Leitungen mit diesen drei Adern in ihrer gesamten Länge laut DIN VDE 0293-308 mit farblich unterschiedlichen Isolierungen versehen: Die braune Ummantelung kennzeichnet den Außenleiter, die blaue den Neutralleiter und die gelb-grüne den Schutzleiter.
Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen müssen diese Adern selbstverständlich ohne Spannung sein. Und genau an diesem Punkt setzt der Spannungsprüfer an. Werden mit der blanken Klinge des Schraubendrehers Außenleiter und Fingerknopf berührt und leuchtet die Lampe auf, ist die Ader steht unter Spannung. Ergo: Die Netzsicherung ist noch eingeschaltet, der Stromkreis muss also noch unterbrochen werden. Bleibt bei einem weiteren Test die Lampe dunkel, ist die Ader spannungsfrei.
Und damit kommen wir zu einem heiklen Punkt bei der Nutzung eines Phasenprüfers: Er arbeitet nur mit einem einzigen Pol des einphasigen Stromkreises, üblicherweise also dem normalen Haushaltsstromkreis. Der andere Pol ist – der prüfende Mensch. Der bildet über die Berührung des metallischen Fingerknopfs am Prüfer die Rückleitung für den Stromfluss zur Erde.
Eine typische Anwendung des Phasenprüfers ist es denn auch, dieses Werkzeug unmittelbar an montierten Steckdosen oder Strom führenden Anschlussklemmen zu verwenden.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Nach dem Einzug in eine neue Wohnung sollen Leuchten montiert werden. Aus der Zimmerdecke ragt fertig zur Installation ein Kabel mit drei bunten Drähten und Schnellanschlussklemmen.
In der einen Hand die Leuchte, in der anderen den Spannungsprüfer, klettert der Hausherr auf einen Holzstuhl und behält dabei seine gummibesohlten Sneaker an den Füßen. Kurz den Prüfer in die braune Anschlussklemme gesteckt, der Phasentester bleibt dunkel – obwohl die Leitung unter Strom steht! Die Erklärung des Phänomens: Durch die dicken Gummisohlen und den Holzstuhl ist der Körper nicht mehr auf dem gleichen Potenzial wie die Umgebung, er ist quasi nicht mehr geerdet. Und somit kann der Strom aus der Deckenleitung nicht zur Erde abfließen. Der Phasenprüfer gaukelt sozusagen eine Stromfreiheit vor, die gar nicht existiert! Unter Elektrofachkräften hat sich demnach auch der Begriff „Lügenstift“ für dieses Hilfsmittel eingebürgert.
Fazit: Der Spannungsprüfer ist lediglich ein erstes Hilfsmittel, um aktive Stromleitungen zu testen. Sofern der Körper nicht zu sehr vom Erdpotenzial entkoppelt ist und zudem das Umgebungslicht nicht die Signallampe im Prüfer überstrahlt. Diese Einschränkungen sind auch der Grund dafür, dass laut aktueller Normen für Elektroinstallationen die Verwendung eines Phasenprüfers zur Feststellung der Stromfreiheit nicht mehr zulässig ist.
Vom Aufbau her haben sich Phasenprüfer seit vielen Jahrzehnten nicht groß verändert. Sie sind immer noch Schraubendreher für Schlitzschrauben mit eingebauter „Elektronik“.
Ihr Gehäuse ist durchsichtig, die Isolierung reicht bis an die Klingenspitze. Als Signalgeber dient eine Glimmlampe, die bei Wechselspannungen von etwa 100 bis 250 Volt mehr oder weniger hell aufleuchtet, sofern eine Verbindung zum Erdpotenzial besteht.
Daraus ergibt sich auch, dass mit einem Spannungsprüfer keinesfalls die Höhe der anliegenden Spannung oder des Stroms ermittelt werden kann.
Um den Prüfenden vor elektrischen Schlägen zu schützen, ist der Lampe ein Widerstand von rund einem Megaohm vorgeschaltet. Der den Körper erreichenden Strom – von der Klinge über den Widerstand und die Glimmlampe bis zum Finger auf dem Metallknopf – bewegt sich deshalb lediglich bei drei bis vier Milliampere. Diese Stromstärke ist für gesunde Menschen völlig unschädlich.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Lässt sich ein defekter Phasenprüfer reparieren?
Theoretisch schon, dennoch sollte ein Wechsel von Lampe oder Widerstand wohl überlegt sein, da diese Werkzeuge recht preiswert in der Anschaffung sind. Will man dennoch selber reparieren, muss eine passende Lampe für Netzstrom und ein Widerstand von etwa einem Megaohm vorhanden sein. Außerdem muss der Deckel am Ende des Griffs abschraubbar sein. Wichtig ist der feste Kontakt von Klinge, Widerstand und Glimmlampe. Letztere wird üblicherweise durch eine Feder an den Deckel gedrückt.
Wie lässt sich bei nichtleitendem Bodenbelag und Gummisohlen die Helligkeit der Glimmlampe erhöhen?
Wie bereits erwähnt hängt die Helligkeit der Lampe vom Kontakt des Körpers mit dem Erdpotenzial ab. Zwar leuchtet dien Glimmlampe auch ohne jegliche Erdung des Körpers, aber nur sehr schwach. Die Leuchtstärke erhöht sich aber drastisch, wenn eine Hand beispielsweise eine geerdete metallische Oberfläche berührt. Das kann ein Heizungsrohr ebenso sein wie das Chassis beispielsweise eines Computers. Abzuraten ist allerdings von der Berührung des Schutzleiters in einer zu prüfenden Steckdose. Dies funktioniert zwar, ist aber wegen der Nähe zum spannungsführenden Außenleiter zu gefährlich.
Was ist der Unterschier zwischen einem einpoligen und einem zweipoligen Phasenprüfer?
Der einpolige Phasentester nutzt den menschlichen Körper als Rückleitung zu Erde. Der zweipolige Phasentester dagegen verbindet den Außenleiter direkt mit dem auf Erdpotenzial liegenden Neutralleiter oder dem ebenfalls geerdeten Schutzleiter. Die zweipolige Variante entspricht zudem der VDE-Norm zur Überprüfung der Spannungsfreiheit einer Elektroinstallation. Dieses Standardwerkzeug der Messtechnik ist das einzig zulässige Prüfinstrument nach den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetztes.